Jetzt doppelt profitieren
Investitions-Booster für E-Mobilität
Für Unternehmen war der Einstieg in die Elektromobilität noch nie so attraktiv wie jetzt.
Dank neuer gesetzlicher Regelungen können 75 % der Anschaffungskosten für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge direkt im Jahr der Investition abgeschrieben werden.
Das bedeutet: maximale steuerliche Entlastung ab dem ersten Tag. Gültig für alle neu angeschafften E-Autos zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Zusätzlich wird die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 %-Versteuerung von E-Dienstwagen auf 100.000 € angehoben – so profitieren Sie auch bei hochwertigen Modellen von der vollen Förderung.