Road Trip Moments 2024 – unser großer Urlaubsfoto-Wettbewerb

Erstellt während eures Mietzeitraums mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil der Schneider Gruppe ein tolles Foto und gewinnt mit etwas Glück Tickets für den Freizeitpark Belantis.

So einfach geht’s:

1. Schießt während eures Urlaubs ein schönes Foto mit unserem Wohnwagen oder Wohnmobil. Egal ob episch in Szene gesetzt, ein lustiger Schnappschuss oder ein spontanes Selfie – eurer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

2. Sendet uns bis zum 10. August 2024 euer Foto über das Formularfeld auf dieser Seite.

3. Folgt der Schneider Gruppe auf Instagram (@dieschneidergruppe)

4. Ab dem 12. August 2024 zeigen wir alle eingereichten Bilder in den Storys unseres Instagram-Accounts. Hierbei treten immer 2 Bilder gegeneinander an und es kann öffentlich über das schönste Bild abgestimmt werden. Der Gewinner kommt eine Runde weiter, bis letztendlich der Gesamtsieger feststeht.

5. Der Hauptgewinn sind Belantis-Tickets für die ganze Familie.

Bitte beachtet die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbes, welche ihr weiter unten auf dieser Seite findet.


Wir wünschen euch viel Spaß beim fotografieren und freuen uns auf viele tolle Bilder.

Jetzt mitmachen und gewinnen!

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Die Schneider Gruppe GmbH, Hilbersdorfer Str. 1, 09131 Chemnitz, nachfolgend „Veranstalterin“ genannt, ist Veranstalterin des o.a. Gewinnspiels. Das Gewinnspiel wird über die Webseite www.schneidergruppe.de und den Instagram-Kanal @dieschneidergruppe kommuniziert.

Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie dessen Durchführung richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Teilnahmebedingungen

1. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme ist jede natürliche Person berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Zur Abwicklung der Gewinne sind wahrheitsgemäße Personenangaben unter Angabe des tatsächlichen Namens der Teilnehmer/Teilnehmerinnen erforderlich. Die Verwendung von Identitäten, die gefälscht oder dritten Personen zugeordnet sind, ist unzulässig.

Teilnahmeberechtigt sind außerdem ausschließlich nur die Personen, die unmittelbar vor- und während des Aktionszeitraumes ein Wohnmobil der Veranstalterin gemietet oder käuflich erworben haben und vom Personal der Wohnmobilabteilung der Veranstalterin entsprechend über das Gewinnspiel informiert wurde.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ferner nur zulässig, wenn sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen und Kommentare zu löschen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation usw. vorliegen. Eine Teilnahme im fremden Namen, insbesondere durch Gewinnspielagenturen, ist nicht erlaubt. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.

2. Ausschluss vom Gewinnspiel

Von der Teilnahme am Gewinnspiel sind die Mitarbeiter der Veranstalterin und deren Angehörige ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (z.B. durch Computerprogramme, sogenannte „Bots“, die die Teilnahme automatisiert ermöglicht).

3. Gewinn und Preisauslosung

Der Gewinn besteht aus "Tickets für die ganze Familie" für einen Tag im Belantis Vergnügungspark (Zur Weißen Mark 1, 04249 Leipzig)

Der Begriff "ganze Familie" ist auf maximal sechs (6) Tickets begrenzt. Der Gewinn beinhaltet maximal sechs (6) Tickets, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Familienmitglieder des Gewinners. Sollte der Gewinner weniger als sechs (6) Familienmitglieder haben, erhält er die entsprechende Anzahl an Tickets für seine Familienmitglieder.

Beispiel:

Eine Familie mit zwei (2) Erwachsenen und drei (3) Kindern erhält insgesamt fünf (5) Tickets.

Eine Familie mit zwei (2) Erwachsenen und vier (4) Kindern erhält insgesamt sechs (6) Tickets.

Die Tickets sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf zusätzliche Tickets über die maximal sechs (6) Tickets hinaus. Der Gewinner wird am Freitag, den 16. August 2024 über den Instagram Kanal der Veranstalterin bekanntgegeben.

4. Zeitraum des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel beginnt mit dem Beginn der Sommerferien im Freistaat Sachsen am 20. Juni 2024. Einsendeschluss ist der 10. August 2024. Ab dem 12. August 2024 beginnt der öffentliche Wettbewerb auf dem Instagram Kanal der Veranstalterin und richtet sich nach der Menge der eingesendeten Bilder.

5. Fotorichtlinien und -vorgaben

5.1. Einräumung der Nutzungsrechte 

Mit dem Übersenden der Fotos räumen die Teilnehmenden der Schneider Gruppe ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Diese Einräumung der Nutzungsrechte gilt für die Nutzung auf der Webseite der Schneider Gruppe (www.schneidergruppe.de samt aller zugehöriger Unterseiten) und in den Social Media-Kanälen (z.B. Instagram, Facebook, LinkedIn). Darüber hinaus umfasst sie auch Newsletter solange diese in Zusammenhang mit dem “Roadtrip Moments 2024” Gewinnspiel stehen. 

5.2. Vergütung 

Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich und ist nicht exklusiv. Für die genannten Nutzungen können die Teilnehmenden keinen Anspruch auf ein Nutzungshonorar geltend machen. 

5.3. Bildrechte und Zustimmung 

Die Teilnehmenden bestätigen mit der Einreichung des Fotos, dass die Bildrechte ausschließlich bei ihnen liegen und kein Dritter Rechte an dem eingereichten Bild geltend machen kann. Zudem versichern sie, dass alle auf dem Foto sichtbaren Personen mit der Veröffentlichung des Beitrags einverstanden sind. 

Insbesondere bestätigen die Teilnehmenden, dass im Falle der Abbildung von Minderjährigen auf den eingereichten Fotos die jeweiligen Erziehungsberechtigten umfassend informiert wurden, das entsprechende Einverständnis vorliegt und sich sorgfältig mit den eventuellen Folgen einer Veröffentlichung auseinandergesetzt wurde. 

5.4. Ausschluss vom Wettbewerb aufgrund der eingesendeten Fotos 

Die Schneider Gruppe behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen, wenn die eingereichten Fotos gegen geltendes Recht oder den guten Geschmack verstoßen. Beleidigende, rassistische oder pornografische Inhalte sind strikt untersagt. Gleiches gilt für die Darstellung politischer Inhalte. 

5.5. Anforderungen an die Fotos 

Die Bilder dürfen bearbeitet werden, müssen jedoch frei von Schriften und hinzugefügter Werbung sein. Die Nutzung generativer KI ist nicht gestattet. Die Bilder sind als JPG-Datei mit einer Größe von max. 8 MB über das Formular zu übermitteln. Wohnmobile bzw. Wohnwagen der Schneider Gruppe müssen nicht das alleinige Hauptmotiv der eingereichten Fotos sein, sollten jedoch klar erkennbar im Foto auftauchen. Ein Anschnitt ist möglich.

6. Teilnahme durch

a) Absenden eines Fotos über die Landingpage unter Angabe weiterer Daten (Vorname, Name, E-Mail-Adresse und Instagram-Username).

b) Einwilligung der Gewinnspiel AGBs und der Datenschutzbestimmungen des Gewinnspieles

7. Gewinnerermittlung, Benachrichtigung der Gewinner und Versendung

Unter allen eingesendeten Beiträgen, die sich auf das Gewinnspiel beziehen, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem Wettbewerb über den Instagram Kanal der Veranstalterin ausgelost. Die eingesendeten Bilder treten über die Instagram Stories gegeneinander an, wobei das Bild mit den meisten prozentualen Stimmen in die nächste Runde einzieht, bis am Ende nur noch ein Bild übrig ist. Die Reihenfolge und Zuweisung der gegeneinander antretenden Bilder sind hierbei zufällig.

Anschließend werden die Gewinner/die Gewinnerinnen per E-Mail benachrichtigt. Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind für die Richtigkeit der von ihnen angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Meldet sich ein/eine Gewinner/Gewinnerin nicht innerhalb von 4 Werktagen ab o.g. Benachrichtigung, so verfällt der Gewinnanspruch und die zur Verlosung stehende Ware wird erneut unter allen Teilnehmern verlost.

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Mängel am Gewinn.

8. Rechtliche Hinweise / Haftungsausschluss

Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind verantwortlich für die Inhalte ihrer Beiträge. Sie verpflichten sich, keine Beiträge zu veröffentlichen oder Inhalte zu teilen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen (z.B. Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße). Im Falle solcher Rechtsverletzungen übernimmt die Veranstalterin keinerlei Haftung. Eine Haftung der Veranstalterin ist weiterhin ausgeschlossen für Schäden jeglicher Art, die auf Umständen beruhen, welche außerhalb des Verantwortungsbereichs der Veranstalterin liegen. Zwingende Haftungsregeln (insbesondere nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften) sind von der vorstehenden Haftungsbeschränkung jedoch ausgenommen. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Eine evtl. unwirksame Klausel wird durch eine wirtschaftlich vergleichbare Regelung ersetzt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

9. Änderungsvorbehalt

Die Veranstalterin kann das Gewinnspiel jederzeit beenden, soweit dies aufgrund von widrigen Umständen erforderlich wird, die Veranstalterin nicht anderweitig abwenden kann. Dies gilt insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren, Missbrauch/Missbrauchsversuch durch Manipulation sowie bei Änderung der Promotionsrichtlinien von Facebook und Instagram während der Durchführung des Gewinnspiels. Weiterhin behält die Veranstalterin sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Ferner kann die Veranstalterin das Gewinnspiel aus gleichen Gründen jederzeit ändern oder aussetzen, wenn nur so eine ordnungsgemäße Gesamtdurchführung des Gewinnspiels gewährleistet werden kann. Falls eine derartige Modifikation/ Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Veranstalterin berechtigt, von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

10. Freistellung

Diese Promotionaktion steht in keiner Verbindung zur EVENT PARK GmbH (Belantis), Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von der EVENT PARK GmbH (Belantis), Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Instagram ist von jeglichen Schadenansprüchen, die bei der Durchführung dieser Promotionaktion entstehen könnten, freigestellt. Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dieser Promotionaktion sind nicht an die EVENT PARK GmbH (Belantis), Facebook oder Instagram zu richten.

11. Datenschutzhinweise

Verantwortlich für die Datenerhebung ist Die Schneider Gruppe GmbH, Hilbersdorfer Str. 1, 09131 Chemnitz, vertreten durch die Geschäftsführung, die das Gewinnspiel veranstaltet.

Den Datenschutzbeauftragten der Schneider Gruppe GmbH, Hilbersdorfer Str. 1, 09131 Chemnitz erreichen Sie unter der vorbezeichneten Adresse, E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@schneidergruppe.de

Die Daten werden lediglich zur Abwicklung des Gewinnspiels, d.h. zur Ermittlung des Gewinners und zur Übersendung des Gewinns erhoben. Dies erfolgt auf Basis gesetzlicher Vorschriften, die eine Verarbeitung gestatten, soweit sie zur Vorbereitung oder zur Durchführung eines Vertrages erforderlich ist (z.B. Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO). 

Nach Abwicklung des Gewinnspiels werden die Daten der Gewinner für die Dauer von 1 Jahr gespeichert und die Daten der übrigen Teilnehmer umgehend gelöscht.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Daten anzugeben. Die Veranstalterin benötigt diese allerdings, damit Sie am Gewinnspiel teilnehmen können.

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