Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel zum Familienfest auf dem “Stellplatz der Dinge” am 01.05.2026
Die auf dieser Webseite gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie dessen Durchführung richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Schneider Gruppe GmbH, Hilbersdorfer Straße 1, 09131 Chemnitz.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Teilnahme und Mechanismus
Die Teilnahme erfolgt folgendermaßen
- Gewinnspiel-Fyler ausfüllen: Zur Veranstaltung werden vom Veranstalter Gewinnspiel-Flyer zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer muss das Formular auf der Rückseite des Flyers vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine Mehrfachteilnahme führt zum Ausschluss.
4. Gewinne und Probefahrtbedingungen
Der Gewinner erhält für ein Wochenende nach Inanspruchnahme des Gewinnes ein Wohnmobil von dem Veranstalter (nach Verfügbarkeit und nach Absprache mit dem Veranstalter des Gewinnspiels). Optional erhält der Gewinner die Möglichkeit, das Wohnmobil auf dem Campingplatz des Naturbades Niederwiesa (Zum Naturbad 35, 09577 Niederwiesa).
- Wichtig: Für alle Fahrzeuggewinne (Probefahrten/Nutzungen) gilt als zwingende Grundlage die gängige Probefahrtvereinbarung der Schneider Gruppe GmbH.
- Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung oder der Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
5. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern, welche die Bedingungen unter Punkt 3 erfüllen, per Losverfahren am Versntaltungstag ermittelt. Die Benachrichtigung erfolgt zeitnah nach dem Event über die im Formular angegebenen Kontaktdaten (E-Mail oder Telefon). Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung, verfällt der Anspruch und es kann ein Ersatzgewinner gezogen werden.
6. Datenschutz & Einwilligung
Die erhobenen Daten werden primär zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Sofern im Formular eine separate Einwilligung (Opt-in) erteilt wurde, nutzt die Schneider Gruppe GmbH die Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für Marketingzwecke (z. B. Newsletter). Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.schneidergruppe.de/datenschutz.
7. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für die Nutzung der Fahrzeuge im Rahmen von Probefahrten gelten die Haftungsregelungen der unterzeichneten Probefahrtvereinbarung.
8. Sonstiges
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. technische Störungen oder rechtliche Hindernisse) zu ändern oder vorzeitig zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: April / Mai 2026